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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen
nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht schriftlich zugestimmt wurde.
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“Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Bereitstellung, Daten auf Stick, Fachabzüge usw.)
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Das
Urheberrecht der Bilder
liegt
immer
beim
Fotografen.
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Die
vom
Fotografen
hergestellten Bilder
sind
grundsätzlich
nur für
den
eigenen
privaten
Gebrauch des
Auftraggebers
bestimmt,
sofern dies
nicht
ausdrücklich
anders
schriftlich
vereinbart
wurde.
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Überträgt der
Fotograf
Nutzungsrechte an seinen
Werken,
ist –
sofern
nicht
ausdrücklich
etwas
anderes
vereinbart
wurde –
jeweils
nur das
einfache
Nutzungsrecht
übertragen,
eine
Weitergabe von
Nutzungsrechten
bedarf der
besonderen
Vereinbarung.
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Die
Nutzungsrechte
gehen erst
über
nach
vollständiger
Bezahlung des
Honorars
an den
Fotografen.
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Der
Auftraggeber hat
kein Recht, das Bild
zu
vervielfältigen und
zu
verbreiten,
wenn
nicht die
entsprechenden
Nutzungsrechte
übertragen
worden
sind.
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Bei der
Verwendung der Bilder in Online– und
Printmedien (für den
privaten
Gebrauch)
ist der
Fotograf
als
Urheber des
Lichtbildes
zu
nennen.
Eine
Verletzung des
Rechts auf
Namensnennung
berechtigt den
Fotografen
zum
Schadensersatz.
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Die
Roh-Daten
verbleiben
beim
Fotografen. Eine
Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete
Bilder)
an den
Auftraggeber
erfolgt
grundsätzlich
nicht.
III.
Vergütung,
Eigentumsvorbehalt
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Für die
Herstellung der Bilder
wird
ein
Honorar
als
Stundensatz,
Tagessatz
oder
eine
vereinbarte
Pauschale
erhoben,
Nebenkosten (Reisekosten,
Spesen,
Requisiten,
Labor- und
Studiomieten etc.)
sind
sofern
nicht
anders
schriftlich
vereinbart,
vom
Auftraggeber
zu
tragen. Nach
$ 19
UStG
werden auf
meine
Preise
keine
Mehrwertsteuer
erhoben (Kleinunternehmerregelung).
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Fällige
Rechnungen
sind
sofort und
ohne Abzug
zu
zahlen.
Der
Auftraggeber
gerät in
Verzug,
wenn er
fällige
Rechnungen
nicht
spätestens 14 (in Worten:
vierzehn)
Tage
nach
Zugang
einer
Rechnung
oder
gleichwertigen
Zahlungsaufforderung
begleicht.
Dem
Fotografen
bleibt
vorbehalten,
den
Verzug
durch
Erteilung
einer
nach
Fälligkeit
zugehenden
Mahnung
zu
einem
früheren
Zeitpunkt
herbeizuführen.
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Hat der
Auftraggeber dem
Fotografen
keine
ausdrücklichen
Weisungen
hinsichtlich der
Gestaltung der Bilder
gegeben,
so
sind
Reklamationen
bezüglich der
Bildauffassung
sowie der
künstlerisch-technischen
Gestaltung
ausgeschlossen.
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Wünscht der
Auftraggeber
während
oder
nach der
Aufnahmeproduktion
Änderungen,
so
hat er
die
Mehrkosten
zu
tragen.
Der
Fotograf
behält den
Vergütungs-Anspruch für
bereits
begonnene
Arbeiten.
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Für die
Verletzung von
Pflichten,
die
nicht in
unmittelbarem
Zusammenhang
mit
wesentlichen
Vertragspflichten
stehen,
haftet der
Fotograf für
sich und
seine
Erfüllungsgehilfen
nur
bei
Vorsatz und
grober
Fahrlässigkeit. Er
haftet
ferner für
Schäden
aus der
Verletzung des Lebens, des
Körpers
oder der
Gesundheit
sowie
aus der
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten, die er
oder seine
Erfüllungsgehilfen
durch
schuldhafte
Pflichtverletzungen
herbeigeführt
haben.
Für
Schäden
an
Aufnahmeobjekten,
Vorlagen,
Filmen,
Displays, Layouts,
Negativen
oder Daten
haftet der
Fotograf
nur
bei
Vorsatz und
grober
Fahrlässigkeit.
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Der
Fotograf
verwahrt die Daten
sorgfältig.
Er
ist
berechtigt,
aber
nicht
verpflichtet, von
ihm
aufbewahrte Daten
nach
einem Jahr seit
Beendigung des
Auftrags
zu
vernichten.
V.
Leistungsstörung, Termin,
Ausfallhonorar
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Nach der Vorauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Link zur Online-Galerie zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann
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Nachdem die
Auswahl
getroffen
ist,
werden die
Bilder
durch den
Fotografen
vollständig
bearbeitet.
Der
Fotograf
verpflichtet
sich,
den
Auftrag
schnellstmöglich
abzuschließen und die Bilder
an den
Auftraggeber
zu
senden.
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Wird die für
die
Durchführung des
Auftrages,
insbesondere die für das Shooting
vorgesehene Zeit
aus
Gründen, die
der
Fotograf
nicht
zu
vertreten hat,
wesentlich
überschritten, so
erhöht
sich das
Honorar des
Fotografen,
sofern
ein
Pauschalpreis
vereinbart war,
entsprechend.
Ist
ein
Zeithonorar
vereinbart,
erhält der
Fotograf
auch für
die
Wartezeit den
vereinbarten
Stunden-
oder
Tagessatz,
sofern der
Auftraggeber
nicht
nachweist,
dass dem
Fotografen
kein Schaden
entstanden
ist.
Bei
Vorsatz
oder
Fahrlässigkeit des
Auftraggebers
kann der
Fotograf
auch
Schadenersatzansprüche
geltend
machen.
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Ein
vereinbarter Termin
zwischen dem
Auftraggeber und dem
Fotografen
sind in
jedem Fall
wahrzunehmen.
Sollte der
Fotograf auf
Grund
höherer Gewalt
oder
Krankheit
einen Termin
nicht
wahrnehmen
können,
bemüht er
sich um
einen
Ersatztermin, der
Auftraggeber
verzichtet
auch auf
Schadensersatz
gegenüber dem
Fotografen.
Sollte es
dem
Auftraggeber
nicht
möglich sein, den
vereinbarten Termin
wahrzunehmen, muss dies
frühzeitig
mit dem
Fotografen
besprochen
werden.
Bei
Absagen
innerhalb von 24
Stunden
vor dem
vereinbarten Termin,
können Storno-
bzw.
Ausfallgebühren in
Höhe von 50%
des
voraussichtlichen
Auftragswerts in
Rechnung
gestellt
werden.
Sollte
eine
Terminreservierungsgebühr
vom Kunden
entrichtet
worden sein,
so
wird
diese von
dem
Fotografen
nur
bei
höherer Gewalt
oder
Krankheit
zurückerstattet.
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Zum
Geschäftsverkehr
erforderliche
personenbezogene Daten des
Auftraggebers
können
gespeichert
werden.
Der
Fotograf
verpflichtet
sich
im
Rahmen des
Auftrages
bekannt
gewordene
Informationen
vertraulich
zu
behandeln.
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Der
Auftraggeber
kennt den
fotografischen und
bildgestalterischen Stil des
Fotografen und
ist
sich
bewusst,
dass seine
Bilder in
ähnlichem Stil
bearbeitet
werden.
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Die nachträgliche
Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in Schwarz-weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet,
es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
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Der Auftraggeber
ist verpflichtet, bei Bildern des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so
vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII.
Lieferzeiten und
Reklamation
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Der
Fotograf
liefert seine
Arbeiten
zumeist
binnen 3
Arbeitswochen
nach
Zahlung
aus. Durch
Stoßzeiten
kann es
zu
Verzögerungen
kommen.
Diese
betriebsbedingten
Verzögerungen,
sowie
Verzögerungen
durch
höhere Gewalt,
Betriebsstörungen, von
Verzögerungen
seitens des
Labors
oder
dessen
Transportfirma etc.
stellen
keinen
Reklamationsgrund
dar.
Der
Fotograf
haftet für
Fristüberschreitungen
nur
bei
Vorsatz und
grober
Fahrlässigkeit.
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Sämtliche
Arbeiten
werden
vom
Fotografen
mit der
größtmöglichen
Sorgfalt und
nach
bestem
Können
ausgeführt
oder an
andere Firmen
weitergegeben.
Reklamationen
bei
offensichtlichen
Mängeln
müssen
innerhalb von 7 Tagen
schriftlich
geltend
gemacht
werden.
Eine
Anerkennung
ist
jedoch
nur
bei Vorlage
der
beanstandeten Arbeit
möglich.
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Sollten digital
erworbene
Lichtbilder in
Eigenverantwortung
durch den
Auftraggeber
entwickelt/gedruckt
werden,
so
übernimmt der
Fotograf
hierfür
keine
Haftung für
die
Qualität der
Ergebnisse.